Was die Impressumspflicht von einem sehr kleinen Onlineshop verlangt, wie du mit dem Adressproblem umgehst und warum Sailo dir die Seite nicht abnimmt.
Sailo team11 Min. Lesezeit
"Die Seite ist fertig. Ich stelle sie nur nicht online, weil ich nicht weiß, ob da meine Wohnadresse drauf muss."
Das ist der häufigste Grund, warum kleine deutsche Shops fertig auf der Festplatte liegen und nie live gehen. Nicht fehlende Produkte, nicht schlechte Fotos. Die Adresse.
Die kurze Antwort: Wenn du geschäftsmäßig auftrittst, gilt die Impressumspflicht für dich, unabhängig davon, wie klein du bist. Sie hängt nicht an einer Umsatzgrenze. Sie hängt daran, dass deine Seite ein Angebot ist und kein Tagebuch. Und Sailo hat keine Impressum-Seite: kein Feld, kein Generator, keine Vorlage. Du schreibst die Angaben selbst, legst sie irgendwo ab, das du kontrollierst, und verlinkst sie von deinem Shop aus. Das ist ab dem kostenlosen Tarif für 0 Dollar so und ändert sich auch im Business-Tarif für 49 Dollar im Monat nicht.
Dieser Text sagt dir, welche Form die Pflicht hat und wie du praktisch damit umgehst. Er nennt dir keine Paragrafen, keine Bußgeldhöhen und keine Fristen.
Ich könnte dir einen Paragrafen hinschreiben. Er würde diesen Artikel autoritativer wirken lassen und wäre in achtzehn Monaten möglicherweise falsch, weil das zugrunde liegende Gesetz in den letzten Jahren schon einmal umbenannt und neu sortiert wurde.
Ein Ratgeber, der eine veraltete Norm zitiert, ist schlimmer als einer, der keine zitiert, weil du auf die falsche Nummer vertraust, sie deinem Bekannten weitersagst und sie in deiner Fußzeile stehen lässt. Also: Was hier steht, ist die Form der Sache. Die verbindlichen Details holst du dir aus dem Gesetzestext selbst, bei deiner IHK oder Handwerkskammer, oder von einem Anwalt, der dafür geradesteht.
Das ist übrigens auch der Grund, warum ich dir keine Vorlage zum Kopieren gebe. Eine Vorlage, die für einen eingetragenen Kaufmann geschrieben wurde, ist für dich als Einzelperson falsch, und sie sieht trotzdem richtig aus.
Der Zweck ist erstaunlich einfach: Wer online etwas anbietet, soll für den Gegenüber greifbar sein. Nicht anonym. Erreichbar, benennbar, und im Streitfall auch anschreibbar, ohne dass man erst recherchieren muss, wer hinter einem Instagram-Handle steckt.
Daraus folgt die Struktur der Angaben, die dir überall begegnen wird:
Welche dieser Punkte für dich gelten, hängt davon ab, was du bist. Eine Einzelperson mit Gewerbeschein hat eine andere Liste als eine GmbH und eine andere als jemand mit einem reglementierten Beruf. Das ist genau die Stelle, an der eine kopierte Vorlage kippt.
Wichtig ist auch: Die Angaben müssen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Diese drei Wörter sind der Kern. Sie bedeuten praktisch, dass ein Link namens "Impressum" oder "Anbieterkennzeichnung" von jeder Seite aus sichtbar sein sollte, dass er ohne Umwege dorthin führt, und dass die Zielseite nicht manchmal offline ist.
Die Trennlinie verläuft nicht bei einem Umsatz, sondern bei der Frage, ob dein Angebot geschäftsmäßig ist. Rein privater, familiärer oder persönlicher Gebrauch fällt anders aus als ein Auftritt, der auf wiederholte Verkäufe angelegt ist.
Ein paar Fälle, bei denen die Einordnung erfahrungsgemäß schwerfällt:
Du räumst deinen Keller aus. Zwanzig Sachen, einmalig, danach nie wieder. Das sieht anders aus als ein Shop, aber die Grenze zwischen "privat entrümpeln" und "gewerblich handeln" wird auch bei Kleinanzeigen regelmäßig zum Thema, und sie hängt an Häufigkeit, Menge und Absicht, nicht an deiner Selbsteinschätzung.
Du machst Handmade als Hobby. Wenn du regelmäßig anbietest, mit Preisliste, mit dem Ziel, dass Leute kaufen, ist das geschäftsmäßig, auch wenn am Ende des Jahres kein Gewinn steht.
Du hast erst eine Bestellung gehabt. Die Pflicht knüpft an das Angebot, nicht an den Erfolg. Eine öffentliche Seite mit Preisen und Bestellknopf ist ein Angebot, bevor jemand darauf klickt.
Wenn du bei dir selbst unsicher bist, ist die kostenlose Gründungsberatung deiner IHK die richtige Adresse dafür, und zwar vor dem Livegang, nicht nach der ersten Beschwerde.
Hier liegt die eigentliche Härte, und sie trifft ausgerechnet die Leute am stärksten, die am wenigsten Ressourcen haben: Wer von zuhause aus Seife gießt oder Taschen näht, hat als ladungsfähige Anschrift erst mal die eigene Wohnung.
Das ist ein echtes Problem, kein eingebildetes. Es bedeutet, dass jeder, der deinen Shop sieht, weiß, wo du wohnst. Für Verkäuferinnen, die sich in Kommentaren schon einmal mit unangenehmen Leuten beschäftigen mussten, ist das kein abstraktes Risiko.
Was Leute in der Praxis machen, und was du für dich prüfen lassen solltest:
| Weg | Was daran hilft | Was du klären musst |
|---|---|---|
| Wohnadresse angeben | Kostet nichts, ist eindeutig | Deine Privatadresse ist öffentlich |
| Ladungsfähige Geschäftsadresse mieten | Trennt privat und geschäftlich | Ob das Angebot des Anbieters für deine Rechtsform trägt, und was es dauerhaft kostet |
| Adresse eines Coworking-Spaces oder einer Werkstatt | Real vorhanden, du bist dort tatsächlich | Ob du dort empfangsberechtigt bist und ob der Betreiber das erlaubt |
| Postfach | Bequem | Genau der Punkt, an dem du nicht raten solltest |
Die letzte Zeile ist ernst gemeint. Ob eine bestimmte Adressform als ladungsfähig gilt, ist nicht der Ort für eine Faustregel aus einem Blog, weil die Antwort davon abhängt, ob dich dort jemand rechtlich wirksam erreichen kann. Frag das konkret, für deine konkrete Konstellation.
Was du dagegen sicher weißt: Erfinden ist keine Option. Eine falsche Adresse ist schlechter als eine unbequeme.
Eine E-Mail über Preise, Fotos, Versand und Bezahltwerden. Keine Werbung, keine Füllsätze.
Sailo gibt dir keine Seite dafür. Das ist die ehrliche Grenze dieses Produkts an dieser Stelle, und sie ist an keiner Stelle wegzukaufen: Es gibt kein Impressum-Feld, keinen Seiteneditor, keine Rechtstexte-Funktion, in keinem Tarif.
Was es gibt, sind Textfelder, die für andere Zwecke da sind. Die Shopbeschreibung, das Standortfeld, die Kontakt-E-Mail, das Hinweisfeld unter jeder Rechnung, die Anweisungen bei den Zahlungsarten. Diese Felder in eine Anbieterkennzeichnung umzufunktionieren ist ein Behelf und trägt die drei Anforderungen von oben nur teilweise: Eine Angabe, die in einer Shopbeschreibung versteckt ist, ist nicht "leicht erkennbar", und eine, die erst nach der Bestellung sichtbar wird, ist nicht "unmittelbar erreichbar".
Der saubere Weg ist deshalb eine Seite, die du selbst kontrollierst, und ein Link darauf von deinem Shop aus. Möglichkeiten, sortiert nach Aufwand:
Und dann: Verlink sie überall. In der Shopbeschreibung. Im Instagram-Profil. In der Signatur der Mails, die aus deinen Bestellungen entstehen. Nicht einmal, sondern an jeder Stelle, an der jemand dich als Anbieter wahrnimmt.
Das wird ständig vermischt. Die Anbieterkennzeichnung sagt, wer du bist. Die Datenschutzerklärung sagt, was mit den Daten deiner Besucher und Käufer passiert. Das sind zwei verschiedene Pflichten mit zwei verschiedenen Grundlagen, und die eine erledigt die andere nicht.
Für dich als kleinen Shop heißt das praktisch: Du musst wissen, welche Daten dein Shopsystem verarbeitet, wo sie liegen und an wen sie weitergegeben werden. Bei Sailo sind das mindestens: die Bestelldaten, die der Käufer eingibt, und bei Kartenzahlung die Verarbeitung durch Stripe. Diese Kette gehört in deine Datenschutzerklärung, und was genau dort stehen muss und welche Verträge du dafür brauchst, ist wieder eine Frage für jemanden, der dafür haftet.
Was ich dir nennen kann, weil es Produktwahrheit ist: Sailo selbst ist ein US-amerikanisches Angebot. Diese Tatsache ist für deine Datenschutzerklärung relevant, und sie ist relevant genug, dass du sie nicht überlesen solltest, bevor du deinen Shop öffentlich machst.
Sanja näht Kindertaschen in Dortmund-Hörde. Neun Modelle, zwischen 24 und 39 Euro, ungefähr fünfzehn Bestellungen im Monat, hauptsächlich über Instagram und über Mütter aus der Kita.
Sie hat ein Kleingewerbe angemeldet. Ihre Werkstatt ist ihr Wohnzimmer.
Was sie gemacht hat, in dieser Reihenfolge: Zuerst hat sie bei der IHK angerufen und gefragt, welche Angaben für eine Einzelperson mit Kleingewerbe in ihrer Konstellation gefordert sind. Das Gespräch hat zwanzig Minuten gedauert und nichts gekostet. Dann hat sie eine Adresse geprüft: Ihre Schwester hat ein Ladenlokal in der Nähe, aber empfangsberechtigt war Sanja dort nicht, also fiel das weg. Sie hat sich für einen bezahlten Geschäftsadressdienst entschieden, nachdem sie sich hat bestätigen lassen, dass die Form für sie trägt.
Dann hat sie eine einzelne HTML-Seite auf einem kostenlosen Hoster abgelegt, unter einer eigenen Domain, die sie für unter zwanzig Euro im Jahr registriert hat. Auf der Seite: Anbieterkennzeichnung oben, Datenschutzerklärung darunter, Widerrufsbelehrung als dritter Block.
In Sailo steht in der Shopbeschreibung eine Zeile mit dem Link darauf, und in ihrem Instagram-Profil steht er auch. Unter jeder Rechnung, im freien Textfeld, steht dieselbe URL.
Ihr Shop läuft im kostenlosen Tarif, weil neun Produkte unter der Grenze von 20 liegen. Die Rechtstexte kosten sie mehr im Jahr als das Shopsystem, und das ist nicht ungewöhnlich für sehr kleine deutsche Shops.
Der teuerste Fehler ist selten ein fehlendes Impressum. Es ist eins, das du einmal geschrieben und nie wieder angefasst hast, während du zweimal umgezogen bist.
Wenn du die Seite hast, prüf sie einmal so, wie jemand sie findet, der dich nicht kennt.
Öffne deinen Shop im privaten Fenster, auf dem Handy, mit Mobilfunk statt WLAN. Dann drei Dinge:
Der dritte Punkt ist der, der Leute überrascht. Eine Anbieterkennzeichnung auf einem kostenlosen Hoster, der nach Inaktivität schlafen legt, ist nicht ständig verfügbar. Wenn du kostenlos hostest, wähle etwas, das statisch ausliefert und nicht erst hochfährt.
Und dann noch etwas, das nichts kostet und regelmäßig vergessen wird: Prüf, ob der Name in deiner Anbieterkennzeichnung derselbe ist wie der Kontoinhaber, den deine Käufer bei der Überweisung sehen. Wenn dort zwei verschiedene Namen stehen, ist das kein Rechtsproblem, aber ein Vertrauensproblem, und Käufer brechen an genau dieser Stelle ab.
Zwei Haltungen führen hier zuverlässig zu schlechten Ergebnissen.
Die erste ist Panik. Sie führt dazu, dass Leute drei Wochen recherchieren, sich in Foren gegenseitig widersprechende Auskünfte holen und am Ende gar nicht starten. Die Pflicht ist erledigbar. Sie ist an einem Nachmittag erledigbar, wenn du einmal mit der richtigen Stelle sprichst statt zwanzigmal mit Google.
Die zweite ist Ignorieren mit Begründung. "Ich bin doch so klein." Die Größe ist genau das Kriterium, das hier nicht zählt, und diese Begründung hört man von Leuten, die vier Jahre lang gut damit gefahren sind, bis sie es nicht mehr waren.
Der brauchbare Ton liegt dazwischen: Es ist eine Aufgabe auf einer Liste. Sie hat einen Anfang und ein Ende. Sie kostet dich einen Nachmittag und je nach Adresslösung ein paar Euro im Monat.
Wenn Punkt 3 dich stoppt, weil du nicht weißt, was in die Widerrufsbelehrung gehört, fang mit Widerrufsrecht im kleinen Shop an. Wenn dich stattdessen die Rechnung beschäftigt, also was Sailo automatisch druckt und was du selbst ergänzen musst, steht das in Rechnung schreiben als Kleinunternehmer. Und wenn du noch ganz am Anfang stehst und die Reihenfolge suchst, in der man das alles angeht, gibt Online verkaufen ohne Website sie vor. Kommen deine Bestellungen ohnehin über Chat, klärt über WhatsApp verkaufen, wo dein Link in einem Chatverkauf sichtbar sein muss.
Geschrieben von
Sailo team
Ein Link, dein ganzer Shop.
Eine E-Mail über Preise, Fotos, Versand und Bezahltwerden. Keine Werbung, keine Füllsätze.
Sailo gibt dem Ganzen nur eine Eingangstür — damit Leute stöbern, vergleichen und Preise sehen können, bevor sie dir schreiben.
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